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  • csecgn

mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.2003

Re: JEIN ...

mecce schrieb am 17.07.2024 11:29:

jungspund schrieb am 17.07.2024 11:04:

Videobeweis schrieb am 17.07.2024 10:41:

Ob IV/IV oder III/V die finale Abrechnung erfolgt erst am Jahresende mit der Steuererklärung und dann zahlt man nach oder bekommt was wieder.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man Zusammenveranlagung beantragen UND dann schlägt irgendwie die Steuerpogression positiv zu Buche, WENN die Unterschiede sehr groß sind. Das wars dann aber auch.

Zusammenveranlagung gibt es für Ehepaare automatisch, nur die Steuerklassen muss man aktiv wählen. Das hast Du also falsch verstanden ;).

Nein, das kannst/musst Du bei der Steuererklärung wählen. Normalerweise ist getrennte Veranlagung allerdings ziemlich nachteilig im Sinne von kostet Geld. Und das je nachdem nicht zu knapp.
Habe das mal in der Software gemacht um den Unterschied zu sehen und auch ganz schnell wieder zurückgestellt.

Gruß
csecgn

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.07.2024 18:36).

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