Sperrnix schrieb am 18.07.2024 15:12:
CCNP schrieb am 17.07.2024 17:56:
Den Steuerfall will ich sehen, wo ein Alleinerziehender mehr Steuern zahlt, als ein kindesloses Ehepaar.
Kinderfreibetrag: 6384 Euro
Freibetrag für Betreuung etc.: 2928 Euro
Summe: 9312 EuroGrundfreibetrag Erwachserner: 11604 Euro
Irgendwie ist 11604 > 9312, oder gibt es da noch etwas?
Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr je Kind.