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mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

Re: Bei „Steuervorteil“ kann man aufhören zu lesen

Sperrnix schrieb am 18.07.2024 20:27:

CCNP schrieb am 18.07.2024 16:52:

Sperrnix schrieb am 18.07.2024 15:12:

CCNP schrieb am 17.07.2024 17:56:

Den Steuerfall will ich sehen, wo ein Alleinerziehender mehr Steuern zahlt, als ein kindesloses Ehepaar.

Kinderfreibetrag: 6384 Euro
Freibetrag für Betreuung etc.: 2928 Euro
Summe: 9312 Euro

Grundfreibetrag Erwachserner: 11604 Euro

Irgendwie ist 11604 > 9312, oder gibt es da noch etwas?

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr je Kind.

Wir sind bei Grundfreibeträgen, also Freibeträgen, für die man keine Kosten anführen muss. Und diese sind bei dem verheirateten Paar höher als bei der alleinerziehenden Person.

Warum wird das kinderlose Ehepaar steuerlich besser gestellt, als die alleinerziehende Person?

Ist das jetzt eine Klausur? Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Das von unterhaltsberechtigten Gatten auch. Das Bundesverfassungsgericht wird in ferner Zukunft entscheiden, ob das Existenzminimum eines Kindes geringer ist, als das Existenzminimum eines Erwachsenen.

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