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  • Sperrnix

724 Beiträge seit 30.05.2024

Re: Bei „Steuervorteil“ kann man aufhören zu lesen

CCNP schrieb am 19.07.2024 08:47:

Sperrnix schrieb am 19.07.2024 00:18:

CCNP schrieb am 18.07.2024 22:07:

Sperrnix schrieb am 18.07.2024 20:27:

CCNP schrieb am 18.07.2024 16:52:

Sperrnix schrieb am 18.07.2024 15:12:

CCNP schrieb am 17.07.2024 17:56:

Den Steuerfall will ich sehen, wo ein Alleinerziehender mehr Steuern zahlt, als ein kindesloses Ehepaar.

Kinderfreibetrag: 6384 Euro
Freibetrag für Betreuung etc.: 2928 Euro
Summe: 9312 Euro

Grundfreibetrag Erwachserner: 11604 Euro

Irgendwie ist 11604 > 9312, oder gibt es da noch etwas?

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr je Kind.

Wir sind bei Grundfreibeträgen, also Freibeträgen, für die man keine Kosten anführen muss. Und diese sind bei dem verheirateten Paar höher als bei der alleinerziehenden Person.

Warum wird das kinderlose Ehepaar steuerlich besser gestellt, als die alleinerziehende Person?

Ist das jetzt eine Klausur? Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Das von unterhaltsberechtigten Gatten auch. Das Bundesverfassungsgericht wird in ferner Zukunft entscheiden, ob das Existenzminimum eines Kindes geringer ist, als das Existenzminimum eines Erwachsenen.

Nein, keine Klausur. Nur meine einzige Kritik am Ehegattensplitting. Rentner heiraten, um Steuern zu sparen, während die alleinerziehende Mutter, die eh strampeln muss, steuerlich benachteiligt wird. Das fand ich vor 30 Jahren schon falsch und finde es heute nicht richtiger. Ich glaube kaum, das das Bundesverfassungsgericht da tätig werden wird: Wo kein Kläger, da kein Urteil...

Es steht der alleinerziehende Mutter frei auch zu heiraten. Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Ich bedaure die alleinerziehende Mutter, welche unter der Steuerlast ächzt, ebenso wenig wie den Rentner, welcher welche unter der Steuerlast ächzt.

"Art 6. (1)"Ehe und Familie" stehen unter besonderen Schutz." - Ein alleinerziehender/alleinerziehende mit Kind ist eine Familie! Und es geht nicht um dein Bedauern, dass interessiert niemanden, sondern um steuerliche Gerechtigkeit.

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