multiple_personality schrieb am 18.07.2024 15:44:
Völliger Quatsch
Weil zu erwähnen vergessen wurde, sich im Falle eines gerichtlich ausgetragenen Rechtsstreits anwaltlich vertreten und sowohl die eigenen Kosten (Fahrtkosten, Kopierkosten, Gerichtsgebühren) als auch das Anwaltshonorar im Obsiegensfalle durch die Gegenseite zugleich mit der Klageschrift zu beantragen? Oder warum?