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  • Expositor

733 Beiträge seit 01.11.2011

Re: Das Problem ist nicht die Steuerklasse oder das Ehegattensplitting

Klausius schrieb am 19.07.2024 10:15:

Also, egal was er vorgerechnet hat, 60% KANN nicht sein, denn der Höchststeuersatz bei der Einkommenssteuer liegt bei 42% und muss für den Einkommensteil gezahlt werden, der über 62.810€ liegt.
Wahrscheinlich hat er die kompletten Abgaben (mit Rentenversicherung etc) gemeint!

Es geht nicht um den gesamten Steuersatz sondern um die zusätzlichen Stunden.

Einer hat mir mal vorgerechnet das er bei Vollzeit mehr als 60% Steuern für die Stunden über Teilzeit zahlen müsste.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2024 15:04).

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