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Avatar von justus.n
  • justus.n

917 Beiträge seit 01.11.2003

Das ist ein Grobun: ESt Spitzensteuersatz ist 45 Prozent

Und wie schauts mit dem Soli aus. Oder KiSt?

Übrigens: Es ist nicht jedem gegeben, alles richtig einzuordnen.
Bei Dir haperts beim Spitzensteuersatz, bei dem Kumpel des Vorredners ggf. an der Definition von Steuern. Weil ungleich Abgaben.
45 Prozent wird auch sls Reichensteuer bezeichnet. Bezieht sich allerdings nicht auf Reichtum, sondern auf Einkommen.
Siehe 32a EStG.
Und weder Spitzensteuersatz noch Reichensteuer sind legal definiert. Trifft ebenso die Spekulationssteuer ...

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