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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Re: Es gibt juristisch keine Bedarfsgemeinschaft!

Mit "Bedarfsgemeinschaft" wird versucht , jemanden zwangsweise für eine Versorgung heranzuziehen, damit nicht der Staat zahlen muß. So werden all die Unbilden des Kapitalismus, die einen Partner in eine unverschuldete Notlage bringen, aber eigentlich staatsveschuldet sind (dieser "braucht" das System) umverteilt, auf ein existenziell nicht mal hinreichendes Niveau.
Schließlich wird die Miete genauso bei Doppelverdienern erbracht, der Ehegattenfreibetrag von 9540 € bedeutet 795 € im Monat - was deutlich unter dem existenziellen Bürgergeld von 563 € ohne die Muetanteile entspricht, 232 € reichen nicht mal für weiterzuzahlende laufende Verpflichtungen(Fahrzeugkosten z.B., wenn das bei separaten Arbeitswegen notwendig ist).

Tatsächlich bezahlt diese Kosten ja der in der Gemeinschaft verdienende erst einmal allein.
Lediglich eine Steuerersparnis ergibt sich. Bei Gutverdienenden an der Rentenversicherungsgrenze darf man bei Kindern von ca. 20% Steuer ausgehen, durch die kalte Progression kommt man auf fiktive 22% Ersparnis, etwa. Von 795 € 22% sind tatsächlich 174,90 € mehr Geld, die durch diese "soziale Wohltat" ankommen. Zahlt ein Geringverdiener keine Steuer, gibt es 0 € mehr Geld , bei 42% Steuersatz könnte dann sogar die Ernährung mit 333,90 €
gesichert sein (bescheidener als bei einem sechsstelligen Bruttogehalt üblich zwar, aber immerhin wenigstens pseudo-sozial-gerecht.

Bei sachkundiger Bewertung kann ich nicht umhin kommen, die Umsetzung als sozial vollkommen ungerecht zu beurteilen: Nur sehr Reiche haben überhaupt einen Nutzen, bräuchten aber gar keine Unterstützung. Arme können dann gemeinsam verhungern.
Das ist das Grundproblem: Alles, was mit Steuerfreibeträgen zu tun hat, ist asozial. Tatsächlich müßten Gelder in dieser Höhe zusätzlich ohne weitere Abzüge ausgezahlt werden, und je nach Nettogehalt dann gekürzt werden auf 0€, wenn der Nettoverdienst hoch genug ist (2,5 mal das Bürgergeld der Familie); der monatliche Betrag über dieser Grenze, geht dann für die Person auf Null (nicht der der anderen wie Kinder oder unterhaltene Personen). Nur so geht sozial gerecht.
Den ganzen Ermittlungsschnickschnack kann man am Nettoeinkommen der letzten 6 Monate festmachen, mit dene geht man zum Amt, und kann das schnell klären (kommt denen entgegen, die existenziell darben müssen. Hat jemand mehr als 100.000€ bar auf Konten, die nicht für zahlungsverpflichtungen fällig wurden oder werden, kann er das verwenden - nicht das Reiche sich arm tricksen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.07.2024 22:06).

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