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  • Lu.topia

241 Beiträge seit 21.04.2024

Re: Ganz einfach erklärt

artlan schrieb am 17.07.2024 21:45:

Mein Frau hat vor der Ehe unter anderem in Wohngemeinschaften sowohl mit Frauen wie Männern zur Untermiete gewohnt und weder Jobcenter oder sonst eine Institution hat sie je um ein Erklärung gebeten, ob es ein Bedarfsgemeinschaft geben könnte. Bei mir detto.

Eine Bedarfsgemeinschaft gibt es ja auch nur dann, wenn man eine wechselseitige Verantwortung übernimmt, was mit einem Ende des Splittings zumindest in finanzieller Hinsicht als nicht mehr gegeben angesehen werden kann ...

Natürlich fragt das Jobcenter nicht nach, sondern nimmt stets zu seinen Gunsten an und unterstellt erstmal alles, was die Hilfsleistungen reduzieren könnte. Dabei hofft es auf die und rechnet konsequent mit der Ahnungslosigkeit und mangelnde Wehrhaftigkeit der Antragssteller. Das Jobcenter ist in seiner Anlage asozial, am liebsten sind ihm jene Bedürftige, die all die in den Weg gelegten Hürden nicht schaffen und leistungslos auf Nimmerwiedersehen in der Versenkung verschwinden.

Als erstes muss man sich von der Vorstellung verabschieden, das Jobcenter sehe es als seine Aufgabe, den Bürgern in der Not zu helfen. Seine von Anfang an erklärte Aufgabe ist es, die vom Staat an seine Bürger zu zahlenden Hilfen in der Not mit aller asozialen Macht und gesetzesbrechenden Willkür gegen Null zu drücken. Wenn man das begriffen hat und seine Wut kultiviert, tut es nicht mehr so weh und wird viel leichter und einfacher, an sein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf das unverfügbare Existenzminimum zu kommen.

Ich habe gelernt, dem Jobcenter nur noch mit angespitzten und scharfgestellten Paragraphen gegenüber zu treten und ihnen die Gesetzesbücher nach allen Regeln der Kunst um die Ohren zu hauen, bis sie mit eingekniffenen Schwänzen jaulend tun, was darin geschrieben steht. Ich kann nur jedem Hilfebedürftigen raten, dies ebenso zu halten, also jeden Bescheid zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und mit aller Vehemenz sein gutes Recht zu erstreiten und durchzusetzen. Zu jedem nötigen Widerspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid gleich eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben, das führt zu schnellerer Bearbeitung und erhöht im Jobcenter Aufwand und Kosten. Bei drängender finanzieller Not beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung auf Auszahlung erwirken, dann fließt das Geld sehr schnell. Im Zweifelsfall vor dem Sozialgericht die abgelehnten Widersprüche beklagen, die Kosten trägt der Staat entweder per Prozesskostenhilfe oder weil er den Prozess verliert. Und gegen jeden Sachbearbeiter, der sich mehr als einen Flüchtigkeitsfehler leistet, eine begründete Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen und über alle möglichen Kanäle (in Berlin z.B. auch über die Senatsverwaltung) abschießen.

Es wird sich erst dann etwas ändern, wenn die Hilfebedürftigen sich standhaft wehren und ihre Gegenwehr so teuer wird, dass es billiger ist, allen ungeprüft und anstandslos die Regelsätze auszuzahlen. Ich halte das für eine Bürgerpflicht. :)

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