jungspund schrieb am 17.07.2024 23:08:
da wären die frage, wie die 928€ entstehen.
lösung?
Das Einkommen beider Ehegatten wird zusammengezählt und durch 2 geteilt, das Ergebnis wird dann jeweils versteuert. Dank Steuerprogression (je mehr man verdient, desto höher wird der abzugebende prozentuale Steueranteil bzw. umgekehrt) verringert sich dadurch die Steuerlast des besserverdienenden Gatten, im Falle meines Rechenbeispiels 30000/10000 eben um 928 €.
Die Ehegatten werden also bei Zusammenveranlagung so besteuert, als würden sie beide gleich viel verdienen. Je größer die Differenz zwischen den beiden Einkommen und je größer die eigentliche Steuerprogression beim besserverdienenden Gatten, die auf diese Berechnungsweise nicht mehr zum Tagen kommt, desto größer fällt auch der Steuervorteil bei Zusammenveranlagung aus.