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  • cnp07

231 Beiträge seit 10.01.2007

Re: Letztendlich…

Rainer-ich schrieb am 18.07.2024 07:16:

cnp07 schrieb am 18.07.2024 06:22:

jungspund schrieb am 17.07.2024 23:04:

das ist ja nun von vorne bis hinten gaga.

mehr oder weniger steuern zahlt niemand dadurch.

Da ist falsch. Das Faktorverfahren führt dazu im Vergleich zu III/V, dass man als Familie erstmal mehr Steuern zahlt und unter dem Jahr weniger Netto zur Verfügung hat. Erst über die Steuererklärung kann man sich das Geld dann im Folgejahr zurückholen. Das kann einige hundert Euro ausmachen im Monat, die erstmal fehlen.

Bei der Arbeitslosengeldberechnung fließt die Steuerklasse auch ein und da wird nix mehr irgendwann ausgeglichen.
Wie isses, wenn man mit der falschen Steuerklasse verstirbt - wird da noch ausgeglichen?
Rainer

Sollte so sein. Der Splittingtarif gilt sowohl für das Todesjahr als auch für das darauffolgende Kalenderjahr.

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