jungspund schrieb am 19.07.2024 08:46:
Sperrnix schrieb am 19.07.2024 00:11:
Meine Kritik am Splitting ist nur, dass ein kinderloses Ehepaar einen höheren Grundfreibetrag hat, als eine alleinerziehende Mutter mit Kind.
Der Grundfreibetrag gilt pro Person.
Und Kinder haben einen geringeren Grundfreibetrag als Erwachsene.
Ob jemand Kinder hat oder nicht, ist Privatsache. Für Kinder gibt es Kinderfreibeträge. Möchtest Du Leute vor der Steuererklärung in die Kinderwunschpraxis schicken? Und was ist mit alleinerziehenden Väter? Kommen die mal wieder nicht vor?
Und warum ist der Kinderfreibetrag niedriger als der eines Erwachsenen? Ein alleinerziehender wird so steuerlich schlechter gestellt, als ein kinderloses Ehepaar. Warum?
Und ob nun allein erziehender Vater oder Mutter ist da nun wirklich steuerlich irrelevant.
Beispiel C) betrachtet nicht den Haushalt und unterschlägt damit mindesten den Grundfreibetrag.
Bei Beispiel C steht deutlich 'ohne Ehegattensplitting' - du hast es definitiv immer noch nicht verstanden.