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  • Sperrnix

400 Beiträge seit 30.05.2024

was hast du gelernt?

jungspund schrieb am 18.07.2024 14:59:

Lu.topia schrieb am 18.07.2024 13:18:

die eigentliche Steuerprogression beim besserverdienenden Gatten, die auf diese Berechnungsweise nicht mehr zum Tagen kommt,

Nein, die Progression ist in der Splittingtabelle berücksichtigt.
Du darfst dazu gerne

https://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2024.pdf
und
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2024.pdf

miteinander zeilenweise vergleichen.

Ich saß dem Holzweg auch auf, irgendwo musste das doch sein. Ist aber nicht.
Anscheinend ist der Gesetzgeber doch nicht so doof wie im Forum gerne behauptet.

Beispiel:

A) Ehepaar, beide verdienen jeweil 15.000 Euro:
Mann 15000 -> Steuer 581 Euro.
Frau 15000 -> Steuer 581 Euro.
Steuer gesamt: 1162 Euro.

B) Ehepaar, Frau 30000 Euro, Mann 0 Euro, mit Ehegattensplitting:
Splittingtabelle: 30000 -> 1162 Euro Steuer.

C) Ehepaar, Frau 30000 Euro, Mann 0 Euro, ohne Ehegattensplitting:
Mann 0 -> Steuer 0
Frau 30000 -> Steuer 4446 Euro.

Bei aller Kritik, die manche am Ehegattensplitting haben, sollte man nicht vergessen, dass die Ehe von der Verfassung als schützenswert erachtet wird und eine Abschaffung des Splittings dem widersprechen könnte.

Meine Kritik am Splitting ist nur, dass ein kinderloses Ehepaar einen höheren Grundfreibetrag hat, als eine alleinerziehende Mutter mit Kind. Das führt meines erachtens den Schutz der Familier ad absurdum.

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