Gasmann schrieb am 29.09.2023 15:03:
Seltenstein schrieb am 29.09.2023 11:36:
Zudem kann ihre Beifallskundgebung als Vertreterin eines anderen Staates - rechtlich gesehen - als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kanadas betrachtet werden.
Im heutigen Meinungsklima ist es aber so, dass die Verweigerung von Applaus als Distanzierung von der Wertegemeinschaft gewertet und entsprechend geahndet wird.
Können Sie dafür ein Beispiel nennen?