Seltenstein schrieb am 29.09.2023 11:36:
Eigentlich sind in allen Parlamenten Beifalls- und Missfallenskundgebungen seitens Besuchern verboten.
Über diese Kritik hab ich mich gestern schon an anderer Stelle köstlich amüsiert. 🤣
Wo steht denn dieses "Verbot" geschrieben? Hm?
Nirgends. Es gibt nur eine Hausordnung, die Beifallsbekundungen von Besuchern während einer Plenarsitzung untersagt.
1. Stellt ein Verstoß gegen eine "Untersagung" kein Verbrechen dar, nichtmal eine Ordnungswidrigkeit. Zuwider handelnde Personen erhalten keine Strafe, sondern werden einfach nur entfernt.
2. War das in Kanada etwa eine Plenarsitzung gewesen?
"(3) Während der Sitzungen sind Beifalls- und Missfallenskundgebungen, Zwischenrufe, Verletzungen von Ordnung oder Anstand sowie Handlungen, die geeignet sind, den Ablauf der Sitzungen zu stören, untersagt."
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1-249296