Die deutsche Botschafterin hat sich dem niedrigen Niveau ihrer Chefin angepasst.
Eigentlich sind in allen Parlamenten Beifalls- und Missfallenskundgebungen seitens Besuchern verboten. Dies gilt natürlich auch für den Deutschen Bundestag. Das lernt schon jeder Schüler, der mit seiner Schulklasse den Bundestag besucht.
Sie wusste also ganz genau, was sie mit diesem Rechtsbruch tat. Zudem kann ihre Beifallskundgebung als Vertreterin eines anderen Staates - rechtlich gesehen - als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kanadas betrachtet werden. Es war schließlich ein Besuch des ukrainischen Präsidenten in Kanada und hatte mit der deutschen Regierung, deren Vertreterin sie ist, nichts zu tun.