Seltenstein schrieb am 29.09.2023 11:18:
Pearphidae schrieb am 29.09.2023 09:33:
ahrendorff schrieb am 28.09.2023 23:37:
Dr. Phibes schrieb am 28.09.2023 19:48:
Das die deutsche Botschafterin mitgeklatscht hat
Darauf hinzuweisen ist natürlich böse Russenpropaganda.
Aber bei der Klatschorgie hatte ja niemand mehr den Überblick.Nein ist es nicht. Und es dient nicht der Aufklärung es als solche hinzustellen, sollte die Botschafterin das getan haben. Andererseits kann auch sie nicht persönlich wissen, wer, wann, was ...
Doch, es ist bösartige Russen-Propaganda. Eben weil niemand die Namen aller toten und noch lebenden Nazis kennt und viele Russen sowie deren Freunde ihre eigenen Nazis fleißig verehren.
Die deutsche Botschafterin hat sich dem niedrigen Niveau ihrer Chefin angepasst.
Eigentlich sind in allen Parlamenten Beifalls- und Missfallenskundgebungen seitens Besuchern verboten. Dies gilt natürlich auch für den Deutschen Bundestag. Das lernt schon jeder Schüler, der mit seiner Schulklasse den Bundestag besucht.
Sie wusste also ganz genau, was sie mit diesem Rechtsbruch tat. Zudem kann ihre Beifallskundgebung als Vertreterin eines anderen Staates - rechtlich gesehen - als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kanadas betrachtet werden. Es war schließlich ein Besuch des ukrainischen Präsidenten in Kanada und hatte mit der deutschen Regierung, deren Vertreterin sie ist, nichts zu tun.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Anzeige gegen jede Person zu erstatten, die im dortigen Parlament angeblich "widerrechtlich" klatschte. Allerdings sei der Hinweis erlaubt, dass dieser Schritt womöglich auch der erste zur Einlieferung in eine "Klatsche" sein könnte.