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  • kamka

mehr als 1000 Beiträge seit 01.05.2002

Wenn noch nicht mal die OG ihre Akten offenlegen muß, der BND erst recht nicht!

Man müßte ja nicht unbedingt beim BND mit
der Akteneinsicht beginnen, es würde ja 
schon reichen, wenn man erst einmal mit
der Organisation Gehlen (OG) anfangen würde.

Aber auch das wird nicht kommen, vielleicht
in diesem JAHRHUNDERT überhaupt nicht. Denn
die Angst, das offen zu legen, was sich damals
abgespielt hat, wird eher zu einer Aktenver-
nichtung als zu einer Offenlegung führen.

Und noch schlimmer sieht es für den Vorgang
BND aus. Die jetzt bekannt gewordenen Richt-
linien für eine Aktenoffenlegung sind so re-
striktiv, daß man nur von einem Vorgang der
Behinderung der Beauftragten rechnen kann.

Die Historiker, die sich dafür hergeben, ein
Deckblatt für den BND zu schreiben, können 
schon jetzt damit rechnen, nur Spott und Mit-
leid in der Öffentlichkeit zu erfahren. Denn
sie müssen damit rechnen und werden daran ge-
messen werden, was jetzt schon bekannt ist.

Und man muß sicher damit rechnen, daß ihre 
eröffentlichten Feigenblätter durch andere
Angaben reichlich ergänzt werden.  


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