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  • Engine_of_Aggression

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2002

To see what everyone else could have seen.


Man muss schon differenzieren, worum es hier eigentlich geht:
Voyeurismus an öffentlichen Plätzen!

Also nicht Leute, die eine Minicam in die Kloschüssel einbauen und
die Frauen dort filmen, wo sie davon ausgehen können, unbeobachtet zu
sein!

Wenn hingegen eine Dame auf der Love-Parade oder beim Mardi Gras oder
ein Blumenkind bei Woodstock ihre Hüllen Fallen lässt, so können das
Hunderte sehen! Mit Augen oder auch mit einer Kamera. Wenn diese
Bilder nun ins Netz gestellt würden, sehen es vielleicht ein paar
Leute mehr, aber JEDER hätte genauso wie die hundert anderen
Anwesenden an diesem Ort zu dieser Zeit sein können! 

Bisweilen werden solche Shots sogar im Öffentlich-Rechtlichen
Fernsehen gesendet: 

http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1367,MAG-0-2005178,00
.html

Wenn der Ort nun keine Loveparade ist, sondern eine Dame z.B: auf der
Treppe vor einem öffentlichen Bahnhof etc. im Minirock sitzt und ihre
Beine nicht artig zusammenhält, so dass man das weisse Höschen
drunter sehen kann, so können auch das Dutzende Menschen sehen. Wer
das filmt, so gilt auch hier, dass es jeder hätte sehen können.

Strafbar kann das Filmen nicht sein, sonst müsste das Hingucken schon
verboten werden. Was die Veröffentlichung angeht, so müssen wir uns
daran gewöhnen, dass wir unser Gesicht bereits anderen Leuten zeigen,
wenn wir nur die Haustür verlassen.

Auch in Deutschland dürfte dies alles nicht strafbar sein. Zumindest
das Filmen für den Privatgebrauch nicht. Hinsichtlich
Veröffentlichung bin ich überfragt.

Hier ein Beispiel für so eine Seite :)

http://www.jaypicz.com/021003Rerun/realWorld.htm

http://www.jaypicz.com/

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