uk_uk schrieb am 13. März 2008 19:07
> Es gibt blinde Richter und Staatsanwälte und Schöffen sowohl in der
> deutschen wie in der österreichischen Justiz. Die rechtlichen
> Grundlagen scheinen - habe nur kurz recherchiert - unklar zu sein,
> aber es gibt offenbar große Vorbehalte gegen Blinde als Richter in
> Strafprozessen.
Siehe hier:
http://books.google.de/books?id=OsSlDwZ8hOoC&pg=PA160&dq=%22blinder+r
ichter%22&sig=NoZQ1kLY26BAzOqeLgguG0B8tF8
Edit: Da steht in einer Fußnote auch noch was zu den V-Männern hinter
Sichtschutz. Auch das ist ein Argument gegen Verschleierung.
> Es gibt blinde Richter und Staatsanwälte und Schöffen sowohl in der
> deutschen wie in der österreichischen Justiz. Die rechtlichen
> Grundlagen scheinen - habe nur kurz recherchiert - unklar zu sein,
> aber es gibt offenbar große Vorbehalte gegen Blinde als Richter in
> Strafprozessen.
Siehe hier:
http://books.google.de/books?id=OsSlDwZ8hOoC&pg=PA160&dq=%22blinder+r
ichter%22&sig=NoZQ1kLY26BAzOqeLgguG0B8tF8
Edit: Da steht in einer Fußnote auch noch was zu den V-Männern hinter
Sichtschutz. Auch das ist ein Argument gegen Verschleierung.