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mehr als 1000 Beiträge seit 09.07.2005

Es spricht nix gegen Pfaffen

in Jeans und T-Shirt.
Schließlich steht der Pfaffe ja nicht in seiner
priesterlichen Funktion vor Gericht, sondern als
Bürger/Angeklagter. Den Kragen kann er ja meinetwegen
trotzdem anlegen.

Die Nonne sollte hingegen wenigstens das Kopftuch
(Fachausdruck unbekannt) abnehmen.
Schließlich darf ich mich ja auch nicht mit aufgesetzter
Pudelmütze vor dem Gericht herumfläzen, nur weil
es das grosse Spaggetimonster so verlangt....

So ungefähr stelle ich mir das vor.
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