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  • jos

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

Öffentliche Entblödung

> Und dass das Tragen einer Kopfbedeckung bereits
> genüge, um von seinem eigenen Prozess ausge-
> schlossen zu werden, das ist nun vollkommen willkürlich.
Unter einer Kopfbedeckung versteht man im Allgemeinen etwas anderes
als einen Gesichtsfetzen, Schleicher etc.

> Wenn eine Angeklagte starke Schamgefühle hat,
Schallendes Gelächter

> dann muss der Richter halt Vorkehrungen treffen,
> dass sie am Prozess teilnehmen kann, ohne sich
> öffentlich entblössen zu müssen (zum Beispiel über
> Video-Kamera aus einem Nebenzimmer, etc.)
Öffentliche Entblössung! Die Frau sollte ihren Schleier ablegen.
Wie lautet die Steigerung von schallendem Gelächter?

By the way - hattest du nicht noch etwas bezüglich 'Mischehe' zu
erklären?


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