> Und dass das Tragen einer Kopfbedeckung bereits
> genüge, um von seinem eigenen Prozess ausge-
> schlossen zu werden, das ist nun vollkommen willkürlich.
Unter einer Kopfbedeckung versteht man im Allgemeinen etwas anderes
als einen Gesichtsfetzen, Schleicher etc.
> Wenn eine Angeklagte starke Schamgefühle hat,
Schallendes Gelächter
> dann muss der Richter halt Vorkehrungen treffen,
> dass sie am Prozess teilnehmen kann, ohne sich
> öffentlich entblössen zu müssen (zum Beispiel über
> Video-Kamera aus einem Nebenzimmer, etc.)
Öffentliche Entblössung! Die Frau sollte ihren Schleier ablegen.
Wie lautet die Steigerung von schallendem Gelächter?
By the way - hattest du nicht noch etwas bezüglich 'Mischehe' zu
erklären?
> genüge, um von seinem eigenen Prozess ausge-
> schlossen zu werden, das ist nun vollkommen willkürlich.
Unter einer Kopfbedeckung versteht man im Allgemeinen etwas anderes
als einen Gesichtsfetzen, Schleicher etc.
> Wenn eine Angeklagte starke Schamgefühle hat,
Schallendes Gelächter
> dann muss der Richter halt Vorkehrungen treffen,
> dass sie am Prozess teilnehmen kann, ohne sich
> öffentlich entblössen zu müssen (zum Beispiel über
> Video-Kamera aus einem Nebenzimmer, etc.)
Öffentliche Entblössung! Die Frau sollte ihren Schleier ablegen.
Wie lautet die Steigerung von schallendem Gelächter?
By the way - hattest du nicht noch etwas bezüglich 'Mischehe' zu
erklären?