pN-Styx schrieb am 13. März 2008 18:33
> In D ist noch immer im GG die freie Ausübung des Glaubens erlaubt.
> Das diese Dame so im Gericht erscheint mag ja nicht gerade im Sinne
> des öffentlichen Gaffens liegen. Und genau darum handelt es sich hier
> meiner Meinung nach.
> In meinen Augen will der Richter nur seine Vergnügen haben, wenn er
> die Angeklage ansieht während des Prozesses.
Und demnächst fordert das lokale KKK-Mitglied vor Gericht das Recht
ein, in voller Ordenskleidung mit Spitzhut seine Sache verhandelt zu
bekommen. Und mit dem Ordensrang benannt zu werden.
Komisch, ich seh dort kaum qualitative und quantitative Unterschiede
zur Burka.
> In D ist noch immer im GG die freie Ausübung des Glaubens erlaubt.
> Das diese Dame so im Gericht erscheint mag ja nicht gerade im Sinne
> des öffentlichen Gaffens liegen. Und genau darum handelt es sich hier
> meiner Meinung nach.
> In meinen Augen will der Richter nur seine Vergnügen haben, wenn er
> die Angeklage ansieht während des Prozesses.
Und demnächst fordert das lokale KKK-Mitglied vor Gericht das Recht
ein, in voller Ordenskleidung mit Spitzhut seine Sache verhandelt zu
bekommen. Und mit dem Ordensrang benannt zu werden.
Komisch, ich seh dort kaum qualitative und quantitative Unterschiede
zur Burka.