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mehr als 1000 Beiträge seit 09.07.2005

Religiöse Symbole vor Gericht ?

Meinetwegen sollte man religiöse Kluften vor
Gericht ganz verbieten. Eine Vorschrift wie :
" Der/die Angeklagte hat in angemessener und
neutraler Kleidung vor Gericht zu erscheinen"
könnte man in die Strafprozessordnung einfügen.
Kleine private Accesoires wie Kreuz,
Halbmond oder Thorhammer usw. hingegen sollten
erlaubt sein.

Problem erledigt.
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