Schade, dass die Autorin 'Brigitte Zarzer' ein
derart erbärmliches Urteil auf Telepolis
verbraten kann, ohne die richtigen Fragen zu
stellen.
Das Urteil ist natürlich nicht haltbar, und
wenn die Betroffenen einen guten Verteidiger
haben, wird es sehr rasch revidiert werden.
Mitglied in einer terroristischen Vereinigung
ist man nicht schon, bloss weil man im Internet
über einschlägige Aktivitäten von Terroristen
berichtet. Selbst wenn man dies wohlwollend
und kritiklos tut und über geeignete Verbin-
dungen verfügt, um an relevante Informationen
heranzukommen.
Wenn dieses Beispiel Schule machen würde, stünde
in Zukunft jeder Journalist bereits mit einem
Bein im Gefängnis, wenn er über terroristische
Aktivitäten nicht im Sinne der österreichischen
Obrigkeit Bericht erstattet.
Und dass das Tragen einer Kopfbedeckung bereits
genüge, um von seinem eigenen Prozess ausge-
schlossen zu werden, das ist nun vollkommen willkürlich.
Wenn eine Angeklagte starke Schamgefühle hat, dann
muss der Richter halt Vorkehrungen treffen, dass sie
am Prozess teilnehmen kann, ohne sich öffentlich
entblössen zu müssen (zum Beispiel über
Video-Kamera aus einem Nebenzimmer, etc.)
derart erbärmliches Urteil auf Telepolis
verbraten kann, ohne die richtigen Fragen zu
stellen.
Das Urteil ist natürlich nicht haltbar, und
wenn die Betroffenen einen guten Verteidiger
haben, wird es sehr rasch revidiert werden.
Mitglied in einer terroristischen Vereinigung
ist man nicht schon, bloss weil man im Internet
über einschlägige Aktivitäten von Terroristen
berichtet. Selbst wenn man dies wohlwollend
und kritiklos tut und über geeignete Verbin-
dungen verfügt, um an relevante Informationen
heranzukommen.
Wenn dieses Beispiel Schule machen würde, stünde
in Zukunft jeder Journalist bereits mit einem
Bein im Gefängnis, wenn er über terroristische
Aktivitäten nicht im Sinne der österreichischen
Obrigkeit Bericht erstattet.
Und dass das Tragen einer Kopfbedeckung bereits
genüge, um von seinem eigenen Prozess ausge-
schlossen zu werden, das ist nun vollkommen willkürlich.
Wenn eine Angeklagte starke Schamgefühle hat, dann
muss der Richter halt Vorkehrungen treffen, dass sie
am Prozess teilnehmen kann, ohne sich öffentlich
entblössen zu müssen (zum Beispiel über
Video-Kamera aus einem Nebenzimmer, etc.)