> "Miene", bitte! Auch wenn's um Terrorismus geht... ;)
mein Fehler, muss ich wohl gute Miene zum bösen Spiel machen... :)
>
> Es ist so: Das Gericht schöpft seine Überzeugung aus dem "Inbegriff
> der Hauptverhandlung" (so lautet zumindest die dt. StPO, in
> Österreich wird es ähnlich sein). Er muss also auch Auftreten,
> Gestik, Mimik etc. der Beteiligten würdigen. Dazu ist beispielsweise
> ein blinder Richter nicht in der Lage, woraus ich umgekehrt schließe,
> dass ein Richter grundsätzlich allen Beteiligten ins Gesicht sehen
> können muss. Diese Offenheit des Auftretens steht wohl auch in
> unserer modernen Gesellschaft gar nicht mehr zur Debatte.
Es gibt blinde Richter und Staatsanwälte und Schöffen sowohl in der
deutschen wie in der österreichischen Justiz. Die rechtlichen
Grundlagen scheinen - habe nur kurz recherchiert - unklar zu sein,
aber es gibt offenbar große Vorbehalte gegen Blinde als Richter in
Strafprozessen.
Was in 'unserer' modenen Gesellschaft zur Debatte steht und was
nicht, das lässt sich nun mal nicht durch Dekrete erledigen, auch
wenn Strafprozesse wie der in Frage stehende auch unter dem
Gesichtspunkt zu verstehen sind, das gewährleisten zu sollen.