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  • Hans Meister

390 Beiträge seit 16.05.2000

Strafrahmen

uk_uk schrieb am 13. März 2008 18:03

> Im übrigen: Vier Jahre ohne Bewährung wegen Verbreitung von
> Propaganda? 22 Monate wegen Beihilfe zur Verbreitung von Propaganda,
> und das bei Ersttätern? Da fällt es schwer, dem  Angeklagten zu
> widersprechen, wenn er sich als Opfer eines "Schauprozess" sieht.

Das ist wohl eher das Problem eines völlig überzogenen Strafrahmens
für die "Verbreitung von Propaganda", der wohl unmittelbar nach dem
WWII enstanden sein dürfte. Und den man "vergessen" hat abzuschaffen,
da er sich wirklich schön gegen Andersdenkende einsetzen lässt...

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