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381 Beiträge seit 18.06.2006

Der Unterschied zwischen Beweislastumkehr und deinem Vorschlag

ist, dass vor der Beweislastumkehr erstmal bewiesen werden muss, dass
die Partei die in Haftung genommen wird, einen Schaden bei der
klagenden Partei verursacht hat. Beweislastumkehr heisst, dass vom
Ofper nicht mehr nachgewiesen werden muss, ob der ihm enstandene
Schaden vom Verursacher verschuldet war und das keine höhere Gewalt
vorlag( Produkthaftung) bzw. in der Medizin, dass eine das Opfer
betreffende Krankheit, die mit großer Wahrscheinlichkeit Folge eines
bereits nachgewiesenen Behandlungsfehlers eines Arztes ist,
zweifelsfrei durch den bereits bewiesenen Kunstfehler ausgelöst wurde
und nicht zufällig zur gleichen Zeit entstanden ist(könnte man nie
beweisen).
Mit der Betriebsgefahrregelung kannst du deinen Vorschlag auch nicht
vergleichen, weil auch dabei jemandem, bevor er in Haftung genommen
wird, erst nachgewiesen werden muss, dass er den Schaden, für den er
haften muss, verursacht hat. 
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