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41 Beiträge seit 04.08.2007

Etwas blauäugig!

smallprint schrieb am 18. September 2007 11:55

> Marktwirtschaftlich verbieten geht etwas eleganter übers
> Haftungsrecht.

> Anstatt zu sagen, GVO dürfen nicht freigesetzt werden, nimmt man
> einfach alle Beteiligten für sämtliche Schäden in die Haftung und
> kehrt die Beweislast um.

> D.h. der GVO-Bauer muß nachweisen, daß die Unverkäuflichkeit der
> Ernte des Nachbarfeldes wegen Kontaminationen nicht auf sein GVO-Feld
> zurückzuführen ist.


Nee!

Wie soll der kleine Bauer das bezahlen. 

..., wo doch schon das EU-Gutacheten anzweifelbar ist.

Sie wollen doch wohl nicht den kleinen bauern dafür bezahlen lassen,
dass die EU die geldgierige Chemische Agrarindustrie mit diesem
Urteil schützt? 

..., die verdient an gentechnisch verändertem Saaatgut am Ende
Milliarden.

Bitte lokalisieren wir das Problem doch da, wo damit Milliarden
verdient werden sollen: Bei der Agro-Chemischen Industrie!

Nur von DER sollte - über jeden Zweifel erhaben - der Langzeitbeweis
auf Unschädlichkeit erbracht werden müssen, der dann durch von der EU
beauftragte Wissenschaftler gegengechecked werden muss. Erst wenn
beides durchgeführt wurde, ohne negatives Ergebnis!!! - dürfte es
Freigaben geben.
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Sicher: die Lobby der Agro-Chemie wird sich sehr über ihren Vorschlag
freuen.
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Dabei hätte schon ein wenig Information genügt:

Weshalb will die Agro-Chemie denn keine Langzeitversuche? - die auch
die Auswirkungen auf die Gesundheit von Tieren - und Menschen -
einschließen??

erst nachdenken, ...

Ciao.

tyrin


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