Marktwirtschaftlich verbieten geht etwas eleganter übers
Haftungsrecht.
Anstatt zu sagen, GVO dürfen nicht freigesetzt werden, nimmt man
einfach alle Beteiligten für sämtliche Schäden in die Haftung und
kehrt die Beweislast um.
D.h. der GVO-Bauer muß nachweisen, daß die Unverkäuflichkeit der
Ernte des Nachbarfeldes wegen Kontaminationen nicht auf sein GVO-Feld
zurückzuführen ist.
Das wäre m.E. europarechtlich wesentlich weniger angreifbar, wenn man
das von Anfang an so gemacht hätte. M.E. ist auch der Ansatz der
Grünen dumm, Atomkraft zu verbieten. Es würde genügen, die Haftung
der Betreiber auszuweiten und schrittweise die
Pflichtversicherungssummen hochzusetzen.
Im Ergebnis kann es sich trotzdem keiner leisten, das Zeug anzubauen
und gut ist.
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Haftungsrecht.
Anstatt zu sagen, GVO dürfen nicht freigesetzt werden, nimmt man
einfach alle Beteiligten für sämtliche Schäden in die Haftung und
kehrt die Beweislast um.
D.h. der GVO-Bauer muß nachweisen, daß die Unverkäuflichkeit der
Ernte des Nachbarfeldes wegen Kontaminationen nicht auf sein GVO-Feld
zurückzuführen ist.
Das wäre m.E. europarechtlich wesentlich weniger angreifbar, wenn man
das von Anfang an so gemacht hätte. M.E. ist auch der Ansatz der
Grünen dumm, Atomkraft zu verbieten. Es würde genügen, die Haftung
der Betreiber auszuweiten und schrittweise die
Pflichtversicherungssummen hochzusetzen.
Im Ergebnis kann es sich trotzdem keiner leisten, das Zeug anzubauen
und gut ist.
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