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  • buerocrat

mehr als 1000 Beiträge seit 28.02.2007

Pflichtversicherung

smallprint schrieb am 18. September 2007 11:55

> Marktwirtschaftlich verbieten geht etwas eleganter übers
> Haftungsrecht.

> Anstatt zu sagen, GVO dürfen nicht freigesetzt werden, nimmt man
> einfach alle Beteiligten für sämtliche Schäden in die Haftung und
> kehrt die Beweislast um.

> D.h. der GVO-Bauer muß nachweisen, daß die Unverkäuflichkeit der
> Ernte des Nachbarfeldes wegen Kontaminationen nicht auf sein GVO-Feld
> zurückzuführen ist.

> Das wäre m.E. europarechtlich wesentlich weniger angreifbar, wenn man
> das von Anfang an so gemacht hätte. M.E. ist auch der Ansatz der
> Grünen dumm, Atomkraft zu verbieten. Es würde genügen, die Haftung
> der Betreiber auszuweiten und schrittweise die
> Pflichtversicherungssummen hochzusetzen.

> Im Ergebnis kann es sich trotzdem keiner leisten, das Zeug anzubauen
> und gut ist.

Mal abgesehen davon, dass in eine freie Marktwirtschaft gerade das
Gegenteil von dem ist was Du anregst, also möglichst wenig
Einschränkungen und Verbote:

Die Versicherungssumme hat nicht unbedingt etwas mit der Prämienhöhe
zu tun. Das kannst Du einfach am Beispiel einer Gebäudeversicherung
und einer Autoversicherung nachvollziehen.
Wenn die Versicherungsunternehmen dem aktuellen Forschungsstand
folgen demnach kein relevantes Risiko besteht wird die Prämie also in
Höhe der Verwaltungskosten angesetzt. Das Ergebnis ist also nur eine
sinnlose Umverteilung hin zum Finanzsektor. Wenn die Versicherer zu
einem anderen Ergebnis kommen wird das in die Diskussion einfließen
und der Anbau ohnehin untersagt.

Es gibt auch noch einen anderen Weg z.B. für die Kernkraft bei der
konkretere Risiken bekannt sind. Die Finanzkraft der Energiekonzerne
ist so groß, dass es für sie eine leichtes wäre in Zweifelsfall ein
Versicherungsunternehemen zu gründen und sich so die Prämien selbst
zu zahlen. Da kann die EU die Versicherungssumme oder Prämie auch auf
eine Quadrattrilliarde ansetzen, das ist dann immer rechte Tasche -
linke Tasche.

Zur Beweislastumkehr: Wenn aus dem Gen Feld ein paar Körner auf das
Nicht-Gen-Feld des Nachbarn fliegen wird dessen Ernte nicht
unverkäuflich sondern bestenfalls der Preis gemindert. Folgt man
Deiner These könnte jeder Kleingärtner jeden Gen Bauern pauschal auf
Zahlung verklagen wenn er meint keine guten Preis für seine Ernte
erzielt zu haben.


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