> Marktwirtschaftlich verbieten geht etwas eleganter übers
> Haftungsrecht.
>
> Anstatt zu sagen, GVO dürfen nicht freigesetzt werden, nimmt man
> einfach alle Beteiligten für sämtliche Schäden in die Haftung und
> kehrt die Beweislast um.
>
> D.h. der GVO-Bauer muß nachweisen, daß die Unverkäuflichkeit der
> Ernte des Nachbarfeldes wegen Kontaminationen nicht auf sein GVO-Feld
> zurückzuführen ist.
Ne, hier isser hier nicht! Na wo isser denn dann?
> Haftungsrecht.
>
> Anstatt zu sagen, GVO dürfen nicht freigesetzt werden, nimmt man
> einfach alle Beteiligten für sämtliche Schäden in die Haftung und
> kehrt die Beweislast um.
>
> D.h. der GVO-Bauer muß nachweisen, daß die Unverkäuflichkeit der
> Ernte des Nachbarfeldes wegen Kontaminationen nicht auf sein GVO-Feld
> zurückzuführen ist.
Ne, hier isser hier nicht! Na wo isser denn dann?