Ein Verteidigungskrieg ist niemals völkerrechtswidrig.
Aber auch ein Angriff auf ein anderes Land ist nicht per se völkerrechtswidrig, wenn es die einzige Möglichkeit ist, nicht selbst angegriffen und überwältigt zu werden - so wie der Präventivschlag Israels 1967 gegen Ägypten, Syrien und Jordanien. Diese arabischen Länder hatten den Krieg intensiv vorbereitet und waren kurz davor loszuschlagen.
Nur um gleich mal dem Gemecker vorzubeugen: Das ändert nichts daran, dass das Verhalten Israels nach 1967 gegenüber den Palästinensern als in Teilen völkerrechtswidrig zu werten ist, insbesondere die Okkupation und Besiedlung von Gebieten, die von der UNO nicht Israel zugesprochen worden waren.