DerKoch schrieb am 05.04.2022 07:48:
Da allen Orten immer so sehr betont wird dass es sich hier um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt (dem ich nicht widerspreche) wollte ich mal fragen ob es auch völkerrechtskonforme Kriege gibt bzw. ob es Kriege gibt bei denen Keiner angegriffen hat?
Der völkerrechtliche Begriff des „Krieges“ im klassischen Sinne ist maßgeblich durch 2 Merkmale gekennzeichnet:
1. Muss ein bewaffneter Kampf zwischen Staaten oder Staatengruppen stattfinden
2. Bedarf es des Eintrittes des Kriegszustandes in Form einer Kriegserklärung oder durch das Stellen eines Ultimatums bzw. „Gewaltmaßnahmen unter Abbruch der diplomatischen Beziehungen“.
Zusätzlich gibt es in Völkerrechtslehre weitere subjektive und objektive Definitionsmerkmale. Als subjektives Merkmal steht insbesondere der Kriegsführungswille im Vordergrund, der von mindestens einer Konfliktpartei ausdrücklich erklärt wird. Als zusätzliche objektive Merkmale kommen Art und Ausmaß des Waffeneinsatzes in Betracht.
Ich hoffe diese kurze Erläuterung beantwortet die Frage.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.04.2022 08:12).