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  • oldman123

mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

Ich denke, dass nennt sich einfrieren?

Ursul029 schrieb am 04.10.2022 22:34:

Das Klauen von Währungsreserven gehört übrigens zu demselben Repertoire. Afghanistan kann ein Lied davon singen. Von vielen anderen Ländern wird das natürlich beobachtet und die nötigen Schlüsse werden gezogen.

Ich denke, das hört sich netter an als klauen.

Begleiter praktisch immer als Teil von Sanktionen, Embargos und Boykotten.
Venezuela, Iran, Afghanistan, Irak, Libyen ,... je nach Lust und Laune der USA.
Wieso USA? Ich habe eigentlich noch nie gehört, dass Deutschland, Niederlande, Spanien, Rumänien, Polen oder andere NATO/EU Staaten von sich aus mit Sanktionen begonnen hätten. Auch die jetzigen EU Sanktionen beruhen auf US Initiative.

"Das Einfrieren von Vermögenswerten ist somit eine zielgerichtete Sanktion, zum Beispiel gegen natürliche Personen (betroffene Personen), die Teil von oder verbunden mit Regierungen von Nicht-EU-Staaten sind. Es gibt ungefähr 20 derartige Sanktionen, die verschiedene Länder und Gruppen zum Ziel haben."
EUROPEAN DATA PROTECTION SUPERVISOR

https://edps.europa.eu/data-protection/data-protection/reference-library/asset-freezing_de

European Union Restrictive measures (sanctions) in force
This list has been updated on 7.7.2016 (nicht ganz aktuell)

https://eeas.europa.eu/archives/docs/cfsp/sanctions/docs/measures_en.pdf

(ab Seite 3)

Und wehe dem, wer sich nicht daran hält. Das kann ziemlich teuer werden.

Rekordbusse für Credit Suisse in den USA

https://www.swissinfo.ch/ger/rekordbusse-fuer-credit-suisse-in-den-usa/7921074

BNP Paribas zahlt fast neun Milliarden Dollar

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/rekordstrafe-in-den-usa-bnp-paribas-zahlt-fast-neun-milliarden-dollar/10130738.html

Da Verstöße der US Rechtsprechung unterliegen, nicht einer internationalen, können die USA schalten und walten wie sie wollen.

Extraterritoriale US-Sanktionen
https://www.swp-berlin.org/publikation/extraterritoriale-us-sanktionen
- Nur US-Gerichte können den weltweiten Vollzug nationalen Rechts wirksam begrenzen
- US-Recht geht vor EU-Recht
- Hilflose Europäer
- Gesetzliche Grundlagen [der USA]
- Extraterritorialer Vollzug
- Völkerrechtliche Grauzone
- Schutz nur durch US-Gerichte

Oder suche: usa exterritorale Rechtssprechung

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