Steuerlich fällt die Unternehmensabwanderung auch erst mit jährlichem oder zweijährlichem Verzug auf. Und so schnell ist ein neuer Standort im Ausland auch nicht aufgebaut.
Aber wenn er es erstmal ist, dann kommt das Unternehmen auch nicht so schnell wieder zurück. Unternehmer „denken“ nicht in Jahren, eher in Jahrzehnten.