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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 12.04.2002

Bin zwar kein Jurist...

Ich nehme mal an, die Ausrede wird in etwa so gehen: Die
Bundesanwaltschaft müßte ein Ermittlungsverfahren nur dann einleiten,
wenn die in der vom CCR in ihrer Anzeige aufgeführten Taten im
Herkunftsland ihrer Urheber nicht strafbar wären. Die Gesetze der USA
jedoch stellen Folter unter Strafe, ergo ist es nicht Sache der
bundesdeutschen Justiz, sich mit der Angelegenheit zu befassen...
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