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  • Stuff

mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.2005

Grundsatzurteil

denn natürlich ist Schmitz nicht ganz so doof, wie er hier
dargestellt wird. Urheber- und Copyright-Gesetze schützen primär
_Werk_stücke_, das heisst, dingliche (physical) Emanationen des
künstlerischen Ausdruckes, denn das war die implizite Grundannahme,
dass der Verfall unrechtmässig erstellter Werkstücke eine
wirtschaftliche Sanktion darstelle. Übertragen wir nun - gesetzlich,
also formal mit Zustimmung aller - die Gesetze und Verhältnisse
dinglicher Gegenstände auf Nicht-Dingliches, also beispielsweise auf
eine 10 Mb lange Zahl einer mp3-Datei etwa, _muss_ terroristisch, wie
SOPA und ACTA es auch darstellt, auf den gesamten, menschlichen,
nicht-dinglichen Verkehr _auch_ zugegriffen werden (können), da sonst
Rechte nicht eingefordert bzw. durchgesetzt werden können.

Klar?

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