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390 Beiträge seit 03.12.2009

Re: prozess in den usa?

Theoretisch könnte man auch einen Nicht-Deutschen, der im Ausland ein
nach dortigem Gesetz Nicht-Verbrechen an einem Nicht-Deutschen
begangen nach deutschem Recht verurteilen; das nennt sich dann
Weltrechtsprinzip: http://de.wikipedia.org/wiki/Weltrechtsprinzip
Ich habe aber noch nie von einem Fall gehört, in dem das von
Deutschland angewendet wurde. Die Amis spielen da wohl viel lieber
Weltpolizei, besonders wenn es um solche Grausamkeiten wie
Wirtschaftskriminalität geht. Bei Geld hört der Spaß eben auf.

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