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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Das NATO-Statut

Julius99 schrieb am 19.09.2023 22:27:

Flintix schrieb am 19.09.2023 21:44:

Woher kommt eigentlich der unerschütterliche Glaube, dass die Ukraine diesen, von Russland schon 2014 angefangen, Krieg gewinnen kann, den hier viele zu haben scheinen?

Klar wünsche ich mir auch das Russland sich auf sein eigenes Gebiet von vor 2014 zurückzieht, für die Ostukraine und die Krim eine für alle vorteilhafte Lösung gefunden wird und das danach alle friedlich zusammen am Wiederaufbau arbeiten. Für realistisch halte ich das aber nicht.

Frag doch einfach mal die Ukrainer, warum sie die Russen als Ratten, die in ihren Löchern vermodern sollen, bezeichnet haben (Poroschenko). Oder die Bundesrepublk warum sie das völkerrechtlich bindende Minsk II als Garantiemacht selbst hintergangen hat. Wir habe über viele Jahre an NATO-Manövern teilgenommen, die völkerrechtich und nach NATO-Statut verboten waren:

https://web.archive.org/web/20230206021254/https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ukraine-nato-militaermanoever-100.html

Das NATO-Statut ist ein räumlich relativ begrenzter Vertrag: er bindet nur die NATO-Mitglieder. Daher kann dieser Vertrag nicht als Völkerrecht gelten. Genau das wird im Artikel 7 des Vertrages klargestellt.

Zudem enthält das NATO-Statut die von Dir beschriebene Einschränkung von militärischen Manövern in keiner Weise. Es macht also Sinn für Dich, den Vertrag einmal durchzulesen, damit Du Dich nicht wieder über den Inhalt dieses Vertrages irrst oder darüber spekulierst:
https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm?selectedLocale=de

Desweiteren erschließt sich mir kein völkerrechtliches Verbot der Beteiligung der Bundeswehr an NATO-Militärmanövern, an denen auch ukrainische Streitkräfte beteiligt waren - selbst wenn es in der Ukraine stattgefunden hat.
Kannst Du mir da mit Zitaten auf die Sprünge helfen?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.09.2023 22:59).

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