Wie kann man Weidmann Scheitern vorwerfen, wenn im Konstrukt der EU-Verträge dem Repräsentanten eines Landes kein Vetorecht in der Verteilung der dort erwirtschafteten oder in Zukunft zu tragenden Lasten ermöglicht wird?
Das Versagen liegt damit wohl bei den Beteiligten der damaligen Vertragskonstruktion sowie der wahrscheinlich im Bundestag erfolgten Gesetzesverabschiedung.