Kapitalismus ermöglicht widerstreitende Interessenvertretung. In der EU wird diese Maxime entsprechend Abstimmungsmodi geregelt.
Bezüglich Finanzausschuss scheint der Vertrag von Lissabon, 2009, die entsprechenden Grundlagen zu definieren. Folgender Link beschreibt die von den Politikern entworfenen und wohl von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten genehmigten Abstimmungsregularien im Abschnitt 9:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/about_euipo/governance/budget_committee/regulations/Regulation_No_BC-1-16_de.pdf&ved=2ahUKEwimg-O08NvzAhWlQuUKHZnMCkYQFnoECAQQAQ&usg=AOvVaw1vplXsgCmIXtBYQj4e4yao
Unterstellterweise hatte also der damalige Deutsche Bundestag der teilweisen paralamentarischen Selbstentmächtigung seines Gremiums für zukünftige Legislaturperioden und damit der Einschrànkung der Rechte des Souveräns zugestimmt.
Ob man diesen Transfer von Finanzmitteln des Produzenten zum Nutznießer als kapitalistisch oder kommunistisch beleuchtet sehen mag, überlasse ich individueller Interpretation.