Peter Schütt schrieb am 18. Juli 2004 17:03
>
> Meiner Ansicht nach sollte man Voltaire, wenn er gemordet oder
> geklaut hätte, genauso bestrafen, als wenn er ein ganz "einfacher"
> Bürger wäre.
> Warum ihn bevorzugen?
Ich denke, diese Äußerung ist sehr Kontextbezogen zu sehen. Wenn es
um tatsächliche Straftaten geht, wäre Voltaire selbst sicher an
diesem Punkt Deiner Meinung gewesen.
In diesem Kontext lese ich den Satz aber so: "Einen Voltaire
verhaftet man nicht, weil er den Mund aufmacht, vielmehr hört man zu
was er sagt".
Gleiches gilt in diesem Fall für Fisher: Mag ja sein, daß es zu dem
speziellen Zeitpunkt ein Embargo gegen Serbien gab, aber Fisher hat
dort keinen Handel (insbesondere keinen Waffenhandel oder sowas)
betrieben, sondern Schach gespielt. Sonst nichts. Deswegen gleich
einen Haftbefehl auszustellen ist an Lächerlichlkeit kaum noch zu
überbieten. Besonders wenn es sich um eine Person wie Fisher handelt:
Einem Schachgroßmeister kann man schon eine gewisse Glaubwürdigkeit
zu billigen, wen er erklärt er gehe Schach spielen.
Ich denke das ist hier gemeint.
> Aber der Genius beider Personen hat doch nichts damit zu tun, wie sie
> vom Gesetz behandelt werden sollten.
Da stimme ich Dir zu.
>
> So weit ich es beurteilen kann, ist die Auslieferung Fischers an die
> USA wegen des angeblichen Embargovergehens unbegründet.
> Aber die Klärung dieser Frage hat überhaupt nichts damit zu tun, ob
> Fischer jetzt Schachgenie, Philosoph, Politiker, Holzfäller oder
> sonst irgendwas ist.
Indirekt doch. Es geht hier darum, wie und warum bestimmte Regeln
angewendet werden. Natürlich müssen Gesetze eingehalten werden,
zumindest wenn sie denn einen gewissen Grad an Vernunft aufweisen.
Aber es muß auch so etwas wie einen Ermessensspielraum für die
Auslegung von Gesetzen geben. Fisher hat ja in Serbien keine Waffen
verkauft oder so was. Er hat das getan, was ein Schachgroßmeister
eben tut: Er hat Schach gespielt. Wenn angesichts dieser Tatsache
trotzdem noch jemand kommt, und sagt "Aber in der Verordnung xyz
steht...", ist das wahrlich an Kleinkariertheit kaum noch zu
überbieten. Eine derartige Ausschaltung der eigenen Vernunft , im
Angesicht eines Genies ist schon eine ziemliche Unverschämtheit.
Gruß,
Jali
>
> Meiner Ansicht nach sollte man Voltaire, wenn er gemordet oder
> geklaut hätte, genauso bestrafen, als wenn er ein ganz "einfacher"
> Bürger wäre.
> Warum ihn bevorzugen?
Ich denke, diese Äußerung ist sehr Kontextbezogen zu sehen. Wenn es
um tatsächliche Straftaten geht, wäre Voltaire selbst sicher an
diesem Punkt Deiner Meinung gewesen.
In diesem Kontext lese ich den Satz aber so: "Einen Voltaire
verhaftet man nicht, weil er den Mund aufmacht, vielmehr hört man zu
was er sagt".
Gleiches gilt in diesem Fall für Fisher: Mag ja sein, daß es zu dem
speziellen Zeitpunkt ein Embargo gegen Serbien gab, aber Fisher hat
dort keinen Handel (insbesondere keinen Waffenhandel oder sowas)
betrieben, sondern Schach gespielt. Sonst nichts. Deswegen gleich
einen Haftbefehl auszustellen ist an Lächerlichlkeit kaum noch zu
überbieten. Besonders wenn es sich um eine Person wie Fisher handelt:
Einem Schachgroßmeister kann man schon eine gewisse Glaubwürdigkeit
zu billigen, wen er erklärt er gehe Schach spielen.
Ich denke das ist hier gemeint.
> Aber der Genius beider Personen hat doch nichts damit zu tun, wie sie
> vom Gesetz behandelt werden sollten.
Da stimme ich Dir zu.
>
> So weit ich es beurteilen kann, ist die Auslieferung Fischers an die
> USA wegen des angeblichen Embargovergehens unbegründet.
> Aber die Klärung dieser Frage hat überhaupt nichts damit zu tun, ob
> Fischer jetzt Schachgenie, Philosoph, Politiker, Holzfäller oder
> sonst irgendwas ist.
Indirekt doch. Es geht hier darum, wie und warum bestimmte Regeln
angewendet werden. Natürlich müssen Gesetze eingehalten werden,
zumindest wenn sie denn einen gewissen Grad an Vernunft aufweisen.
Aber es muß auch so etwas wie einen Ermessensspielraum für die
Auslegung von Gesetzen geben. Fisher hat ja in Serbien keine Waffen
verkauft oder so was. Er hat das getan, was ein Schachgroßmeister
eben tut: Er hat Schach gespielt. Wenn angesichts dieser Tatsache
trotzdem noch jemand kommt, und sagt "Aber in der Verordnung xyz
steht...", ist das wahrlich an Kleinkariertheit kaum noch zu
überbieten. Eine derartige Ausschaltung der eigenen Vernunft , im
Angesicht eines Genies ist schon eine ziemliche Unverschämtheit.
Gruß,
Jali