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  • Erwin Sager

75 Beiträge seit 18.08.2021

Beispiel fuer die journalistische "Leistung"

Laut OGH vertragen sich alle nach der Wegweisung und haben per Definition genug Geld fuer Rechtsanwaelte, es gibt also keinen Grund beim Umziehen draussen zu streiten indem man jeweils einbricht und die Sachen des Anderen zerstoert. Und wenn es Jahrzehnte passiert sagt der OGH stecken die Polizisten und die Richter und die Anwaelte entweder ein wie in jedem Naziterrorregime oder schauen weg und stellen sich dumm, denn Kinderficker und Nazidreck erkennt jeder am Artikel. Der OGH hat naemlich beschlossen, dass alles Recht so ist wie beim Richter zu Hause und dass der fuer seine Massenmorde und Massenschaedigung auch noch bezahlt wird, weil er auf Staatskosten studiert hat und das meist nur wg der hochwohlgeborenen Familie (also Massenmorden in Tradition). Da kommt es zu pass, wenn der Krieg in der Ukraine ist, wenn man das ausloest, denn dann ist mit einem Mal Korruption kein Problem und all das "nicht" da! Da wird der Mund weit geoeffnet, sonst ohne Direktschmierung faellt dem Schwerverbrechergesindel im Staatsdienst durch Deckung der durchgaengig ebenso korrupten Journalisten im Staatsdienst der Bleistift in Zeitlupe aus der Hand! Fuer einen Feminismusnazilallartikel auf Opferkosten ist aber immer die richtige Zeit.

https://www.derstandard.at/story/2000134592337/schutz-vor-gewalt-in-wohnungen-wann-greift-der-schutz-auch

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.04.2022 04:13).

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