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  • Car'a'carn

144 Beiträge seit 27.06.2000

Re: Nach dem ersten Rückfall

mike301243 schrieb am 6. November 2006 8:54

> Wird der Ersttäter rückfällig, könnte man sich den Vorschlag der
> Veröffentlichung schon mal überlegen

Aber bitte bei der Überlegung belassen und vor allem alle
Konsequenzen beachten:
- ein Täter wird eher bereit sein sein Opfer umzubringen, da er so
hofft eher unendeckt zu bleiben.
- unschuldige Personen, die dem Angeprangerten ähnlich sehen, können
auch gleich ihren Lebensberechtigungsschein abgeben, denn den Job und
Wohnung werden sie sicher bald los sein. Ganz davon abgesehen, dass
deren Leben zur Hölle wird. Sofern er denn noch lange lebt und gesund
bleibt.
- ein Land der Selbstjustiz, schöne neue Welt.
- und sollen alle Sexualstraftäter veröffentlicht werden? Wo zieht
man die Grenze, bei Vergewaltigern oder auch Exibizionisten?
Bestrafung hat durch den Staat zu erfolgen, nicht durch Bürgerwehren.
- ...

Wer totale Sicherheit fordert muss sich mit einem totalitären Staat
abfinden.
Ganz nach Benjamin Franklin: "Wer die Freiheit zugunsten der
Sicherheit aufgibt, verliert beides"

Zwar in anderem Zusammenhang (Islam, Terroristen) aber doch
interessant, wie bereit wir sind unsere langwierig erkämpften
Freiheiten wieder aufzugeben:
> http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/542086/

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