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  • kimschmitzii

mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.2002

Wer einen Rechtstaat auslegt nach gusto, begeht ein Verbrechen

Ich stimme damit überein, dass Protest ohne Schaden erlaubt sein
muss. Der Begriff Sabotage ist übrigens ein sehr dehnbarer Begriff
und läßt jedwede eigenwillige Auslegung zu, welche noch lange nicht
mit dem GG vereinbar sein muss. Einem Geschäftsinhaber die Ladentür
zu blockieren - aus Protest - kann nach freier Auslegung auch
'Sabotage' sein.

Was Frau Schmarrenberger da tut: sie zeigt im Grunde auf, dass es
sehr wohl KEINE Rechtssicherheit gibt im Internet Protest zu üben.
Die Idee, die sie da auf den Tisch bringt ist wirkungslos (aber im
Sinne der Politik; das GG sieht durchaus auch 'störenden' Protest vor
und er ist auch als socher erforderlich; EBENSO orientiert sich das
GG nicht an der alleinigen Auslegung von Politikern) und den
Vergleich den sie zieht (Stichwort Laden demolieren) ist schlichtweg
FALSCH. Es wurde nichts demoliert.
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