Johann II (Johann ohne Land) hat 1215 in der Magna Charte Libertatum
(die große Freiheitsurkunde) erstmals gegenüber den Baronen den
staatlichen Zugriff und die staatliche Gewalt im Prozeß geregelt.
Und diese Regelung ist der erste Schritt vom Untertan zur Person
gewesen. Diese Wandlung bedeutete der erste Schritt weg von
der Willkür des Herrschers bei der Besteuerung, dem Zugriff auf
die Untertanen(Festnahme und Verhaftung) und bezüglich des
Grichtsverfahrens, nur durch Behauptungen zu einer Verurteilung zu
kommen.
Die nächste wesentliche Stufe in England war dann nach der Revolution
von 1640 im Jahre 1689 die Verabschiedung der Bill of Rights.
Somit kann man die Entwicklung der Freiheitsrechte der Person als
eine ständige Abgrenzung und Abwehr herrschaftlicher Rechte
auffassen.
Die weitesgehendste Entwicklung der Auffassungen ist die, daß die
Person das Primäre ist, die sich in der Gesellschaft organisiert,
die dem Staat nur noch die Auftragsverwaltung zugesteht.
Mit anderen Worten: das Recht des Herrschers wurde durch die
Herrschaft des Rechts abgelöst. Und die politischen Rechte der
Person werden als Mandat zeitweilig auf den Mandatsträger übereignet,
der im Rahmen der von der Gemeinschaft beschlossenen Staatsverfassung
die Gesetzesvorschriften verfaßt.
Somit sind Privatheit und Rechte der Person untrennbar miteinander
verbunden. Wird das eine reduziert, reduziert sich auch das andere.
Wird das eine aufgelöst, verschwindet auch das andere.
Das Ende der Privatheit bedeutet somit das Ende der der Grundrechte
der Person.
(die große Freiheitsurkunde) erstmals gegenüber den Baronen den
staatlichen Zugriff und die staatliche Gewalt im Prozeß geregelt.
Und diese Regelung ist der erste Schritt vom Untertan zur Person
gewesen. Diese Wandlung bedeutete der erste Schritt weg von
der Willkür des Herrschers bei der Besteuerung, dem Zugriff auf
die Untertanen(Festnahme und Verhaftung) und bezüglich des
Grichtsverfahrens, nur durch Behauptungen zu einer Verurteilung zu
kommen.
Die nächste wesentliche Stufe in England war dann nach der Revolution
von 1640 im Jahre 1689 die Verabschiedung der Bill of Rights.
Somit kann man die Entwicklung der Freiheitsrechte der Person als
eine ständige Abgrenzung und Abwehr herrschaftlicher Rechte
auffassen.
Die weitesgehendste Entwicklung der Auffassungen ist die, daß die
Person das Primäre ist, die sich in der Gesellschaft organisiert,
die dem Staat nur noch die Auftragsverwaltung zugesteht.
Mit anderen Worten: das Recht des Herrschers wurde durch die
Herrschaft des Rechts abgelöst. Und die politischen Rechte der
Person werden als Mandat zeitweilig auf den Mandatsträger übereignet,
der im Rahmen der von der Gemeinschaft beschlossenen Staatsverfassung
die Gesetzesvorschriften verfaßt.
Somit sind Privatheit und Rechte der Person untrennbar miteinander
verbunden. Wird das eine reduziert, reduziert sich auch das andere.
Wird das eine aufgelöst, verschwindet auch das andere.
Das Ende der Privatheit bedeutet somit das Ende der der Grundrechte
der Person.