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  • Handw3rker

31 Beiträge seit 21.10.2015

Re: Förderung verpufft

Aus dem 2ten Treffer Haustec.de
Fachhandwerker müssen haften

Die in der Überschrift aufgeworfene Frage kann grundsätzlich mit Ja beantwortet werden. Der sicherste Weg wäre dann, allein eigens angeschafftes Material zu verbauen. Hier hat der Fachhandwerker im Falle der nachgewiesen Mangelhaftigkeit des Baumaterials immer die Möglichkeit direkt Regress bei seinem Lieferanten zu nehmen.

Und weiter:
Sofern der Auftraggeber das Material liefert, kommt eine Befreiung von der Haftung für ein im Ergebnis mangelhaftes Werk nur in Betracht, wenn:

der Fachhandwerker pflichtgemäß überprüft und den Auftaggeber auf seine Bedenken schriftlich hingewiesen hat - dieser aber dennoch den Auftrag erteilt
der Fachhandwerker seine Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht zwar verletzt hat, es aber feststeht, dass der Auftraggeber selbst bei ordnungsgemäßem Verhalten des Handwerkers darauf bestanden hätte, die Leistung wie vereinbart zu erhalten
der Fachhandwerker im Rahmen der von ihm pflichtgemäß durchgeführten Überprüfung die Fehler in den für ihn verbindlichen Vorgaben (Planungen, Anordnungen, Stoffe oder Bauteile) nicht erkennen konnte.

Dies alles soll ich leisten ohne daran was zu verdienen?
Ich möchte gerne meine Arbeit erledigen, und zwar ohne Ärger, „für uns beide“.

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