Willi Waelzlager schrieb am 6. Mai 2006 18:08
> > Ach so, Vollbeschäftigung in Neuköln und Wedding, ja, ich vergaß ...
>
> Du bist so hirnlos nicht einmal zu bemerken, dass
> Bürgerkriegsflüchtlinge nicht arbeiten dürfen und unter maximal
> 3-monatiger Duldung vegetieren.
>
Lenk mal nicht vom Thema ab, es ging nämlich anders:
>>> Auswirkungen heute: Deutsche haben immer weniger Kinder, deutsche
>>> hochgebildete Akademiker wandern aus, Einwanderer in Deutschland
zu
>>> 40% arbeitslos.
>> Ein scheinbar unausrottbares Märchen, denn ohne den Nachweis von
>> Arbeit oder einer anderen Art der Existenzsicherung kann man
garnicht
>> einwandern.
Da ging es nicht um Bürgerkriegsflüchtlinge oder sonstwas, nein, es
ging um die 40%ige Arbeitslosenquote unter Ausländern, und Du
erzählst was von Märchen? Und das mit dem "Einwandern" war jetzt eine
bewußt schwammige Wortwahl, um von den Realitäten abzulenken.
> Würdest du dich in einem Lande integrieren, dass deine Duldung alle
> drei Monate nach eintägigem Schlange stehen _vielleicht_ um weitere
> drei Monate verlängert?
>
Nein, aber das kannst Du _mir_ ja auch nicht vorwerfen, daß es so
ist.
> > Du bist einfach nur ein argumentationsloser Schwätzer.
>
Aha, Deine Argumente sind schwammig wie sonstwas und ich soll Dir
jetzt Beweise liefern?
> Das kann man überprüfen:
> Du bist sicher in der Lage mir zu zeigen, in welchem Gesetz Hartz für
> Einwanderer definiert ist.
Schön allgemeine Frage, sowohl vom Begriff "Hartz IV" her als auch
vom Begriff "Einwanderer" her, ich würde einfach sagen daß Deine
Frage bewußt inkorrekt gestellt ist, um eine (gewünscht) falsche
Antwort zu erhalten. Okay, ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich
tu's mal:
Wenn Du die Grundsicherung für Arbeitslose meinst, also das ALG II,
dann ist das SGB II das betreffende Gesetz. Allerdings gibt es für
ausländische Staatsbürger nur dann Leistungen, wenn „ihnen die
Aufnahme einer Beschäftigung ohne Beschränkungen erlaubt ist, oder
durch die BA erlaubt werden könnte“.
Flüchtlinge/ Asylbewerber fallen dagegen unter das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG).
Hm, schon viel zuviel Antwort auf eine bewußt schwammige Frage...
> Solltest du es nicht können, bist du nicht
> mehr als ein hirnlose Rindvieh, dass am Stammtisch seine braune Seele
> auskotzt.
Solche Sprüche können nur aus Deiner Ecke kommen, aus dieser
weltfremden pseudolinken und pseudointellektuellen Versagerecke.
Nichts auf die Reihe bringen aber den Breiten raushängen lassen.
Naja, Eure regelmäßigen Niederlagen sprechen für Euch.
Jan
> > Ach so, Vollbeschäftigung in Neuköln und Wedding, ja, ich vergaß ...
>
> Du bist so hirnlos nicht einmal zu bemerken, dass
> Bürgerkriegsflüchtlinge nicht arbeiten dürfen und unter maximal
> 3-monatiger Duldung vegetieren.
>
Lenk mal nicht vom Thema ab, es ging nämlich anders:
>>> Auswirkungen heute: Deutsche haben immer weniger Kinder, deutsche
>>> hochgebildete Akademiker wandern aus, Einwanderer in Deutschland
zu
>>> 40% arbeitslos.
>> Ein scheinbar unausrottbares Märchen, denn ohne den Nachweis von
>> Arbeit oder einer anderen Art der Existenzsicherung kann man
garnicht
>> einwandern.
Da ging es nicht um Bürgerkriegsflüchtlinge oder sonstwas, nein, es
ging um die 40%ige Arbeitslosenquote unter Ausländern, und Du
erzählst was von Märchen? Und das mit dem "Einwandern" war jetzt eine
bewußt schwammige Wortwahl, um von den Realitäten abzulenken.
> Würdest du dich in einem Lande integrieren, dass deine Duldung alle
> drei Monate nach eintägigem Schlange stehen _vielleicht_ um weitere
> drei Monate verlängert?
>
Nein, aber das kannst Du _mir_ ja auch nicht vorwerfen, daß es so
ist.
> > Du bist einfach nur ein argumentationsloser Schwätzer.
>
Aha, Deine Argumente sind schwammig wie sonstwas und ich soll Dir
jetzt Beweise liefern?
> Das kann man überprüfen:
> Du bist sicher in der Lage mir zu zeigen, in welchem Gesetz Hartz für
> Einwanderer definiert ist.
Schön allgemeine Frage, sowohl vom Begriff "Hartz IV" her als auch
vom Begriff "Einwanderer" her, ich würde einfach sagen daß Deine
Frage bewußt inkorrekt gestellt ist, um eine (gewünscht) falsche
Antwort zu erhalten. Okay, ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich
tu's mal:
Wenn Du die Grundsicherung für Arbeitslose meinst, also das ALG II,
dann ist das SGB II das betreffende Gesetz. Allerdings gibt es für
ausländische Staatsbürger nur dann Leistungen, wenn „ihnen die
Aufnahme einer Beschäftigung ohne Beschränkungen erlaubt ist, oder
durch die BA erlaubt werden könnte“.
Flüchtlinge/ Asylbewerber fallen dagegen unter das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG).
Hm, schon viel zuviel Antwort auf eine bewußt schwammige Frage...
> Solltest du es nicht können, bist du nicht
> mehr als ein hirnlose Rindvieh, dass am Stammtisch seine braune Seele
> auskotzt.
Solche Sprüche können nur aus Deiner Ecke kommen, aus dieser
weltfremden pseudolinken und pseudointellektuellen Versagerecke.
Nichts auf die Reihe bringen aber den Breiten raushängen lassen.
Naja, Eure regelmäßigen Niederlagen sprechen für Euch.
Jan