ibex44 schrieb am 6. Mai 2006 10:04
> Diese Tat eines Ausländers hatte einen klaren terroristischen
> Hintergrund und dafür ist die Bundesanwaltschaft zuständig.
> Herr Nehm hätte die Ermittlungen dazu an sich ziehen müssen.
> Klarer Verstoß gegen das Gesetz über die Bundesanwaltschaft.
Nehm unterscheidet offenbar zwischen Terrorismus und Rassismus:
Beim Fall in Potsdam glaubte er (aufgrund von aufgeheizten
Medienkampagnen?), wegen Rassismus einschreiten zu muessen, obwohl
die oertliche Polizei, die den Fall untersucht, nach Assagen des
Vize-Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zu durchaus
anderen Ergebnissen gelangt ist: Danach habe Ermyas M., das schwarze
Opfer, den Streit selbst provoziert und auch die Taetlichkeiten
eroeffnet; seine schwarze Rasse habe sich nicht als Tatmotiv
bestaetigen lassen. Schoenbohms Warnungen in diesem Fall, sich aus
Rassismus-Hysterie zu unbegruendeten Vorwuerfen verleiten zu lassen,
erwiesen sich danach mehr als berechtigt.
Im uebrigen kann es aufgrund der singulaeren Verbrechen des deutschen
Volkes, das nach dem vormaligen Aussenminister Joschka Fischer sein
Recht auf eigene Identitaet und Selbstbehauptung (ausser im Dienst
des Auschwitzgedankens) verwirkt habe, keinen Rassismus gegen das
deutsche Volk mehr geben. Denn ein Volk ohne eigene Identitaet kann
sich von fremdem Rassismus gar nicht mehr getroffen fuehlen, es kann
sich nur noch von eigenen Rassismus-Vorkommnismusssen betroffen
zeigen.
Bei Terrorismus gegen Angehoerige des deutschen Volkes muss man
schliesslich noch beruecksichtigen, dass die Taeter ja letztlich noch
gar nicht so richtig was dafuer koennen, dass sie sowas tun; das sind
ja noch meist richtige Naturburschen, das kommt bei denen ja noch
ganz urwuechsig hoch.
> Diese Tat eines Ausländers hatte einen klaren terroristischen
> Hintergrund und dafür ist die Bundesanwaltschaft zuständig.
> Herr Nehm hätte die Ermittlungen dazu an sich ziehen müssen.
> Klarer Verstoß gegen das Gesetz über die Bundesanwaltschaft.
Nehm unterscheidet offenbar zwischen Terrorismus und Rassismus:
Beim Fall in Potsdam glaubte er (aufgrund von aufgeheizten
Medienkampagnen?), wegen Rassismus einschreiten zu muessen, obwohl
die oertliche Polizei, die den Fall untersucht, nach Assagen des
Vize-Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zu durchaus
anderen Ergebnissen gelangt ist: Danach habe Ermyas M., das schwarze
Opfer, den Streit selbst provoziert und auch die Taetlichkeiten
eroeffnet; seine schwarze Rasse habe sich nicht als Tatmotiv
bestaetigen lassen. Schoenbohms Warnungen in diesem Fall, sich aus
Rassismus-Hysterie zu unbegruendeten Vorwuerfen verleiten zu lassen,
erwiesen sich danach mehr als berechtigt.
Im uebrigen kann es aufgrund der singulaeren Verbrechen des deutschen
Volkes, das nach dem vormaligen Aussenminister Joschka Fischer sein
Recht auf eigene Identitaet und Selbstbehauptung (ausser im Dienst
des Auschwitzgedankens) verwirkt habe, keinen Rassismus gegen das
deutsche Volk mehr geben. Denn ein Volk ohne eigene Identitaet kann
sich von fremdem Rassismus gar nicht mehr getroffen fuehlen, es kann
sich nur noch von eigenen Rassismus-Vorkommnismusssen betroffen
zeigen.
Bei Terrorismus gegen Angehoerige des deutschen Volkes muss man
schliesslich noch beruecksichtigen, dass die Taeter ja letztlich noch
gar nicht so richtig was dafuer koennen, dass sie sowas tun; das sind
ja noch meist richtige Naturburschen, das kommt bei denen ja noch
ganz urwuechsig hoch.